Dem Pflegedirektor obliegt die verantwortliche Leitung des Pflegedienstes einschließlich
- der diplomierten Gesundheits- und Krankenpfleger:innen (DGKP)
- Pflegefachassistent:innen (PFA)
- Pflegeassistent:innen (PA)
- Stationsassistent:innen
- Apothekenhelfer:innen
Zudem obliegt dem Pflegedirektor die organisatorisch-dienstrechtliche Verantwortung für:
- die gehobenen medizinisch-technischen Dienste und den medizinisch-technischen Fachdienst
- die diplomierten Sozialarbeiter:innen
Er ist zuständig für die Wahrnehmung aller der mit der Pflege der Patient:innen zusammenhängenden Aufgaben.
Pflegedirektor