Der medizinischen Direktorin obliegt die verantwortliche Leitung:
- des ärztlichen Dienstes einschließlich der Angelegenheiten des betriebsärztlichen Dienstes sowie des Dienstes der Psycholog:innen und Psychotherapeut:innen sowie der Linguisten
Zudem obliegt der medizinischen Direktorin die fachliche Verantwortung für:
- die gehobenen medizinisch-technischen Dienste und dem medizinisch-technischen Fachdienst
- die diplomierten Sozialarbeiter:innen
(siehe auch: Geschäftsordnung MD, PD, MTD i.d.j.g.F.)
Darüber hinaus erfolgt die Wahrnehmung der mit der ärztlichen Behandlung der Patient:innen zusammenhängenden Aufgaben.
Medizinische Direktorin