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Der medizinischen Direktorin obliegt die verantwortliche Leitung:

  • des ärztlichen Dienstes einschließlich der Angelegenheiten des betriebsärztlichen Dienstes sowie des Dienstes der Psycholog:innen und Psychotherapeut:innen sowie der Linguisten

Zudem obliegt der medizinischen Direktorin die fachliche Verantwortung für:

  • die gehobenen medizinisch-technischen Dienste und dem medizinisch-technischen Fachdienst
  • die diplomierten Sozialarbeiter:innen 

(siehe auch: Geschäftsordnung MD, PD, MTD i.d.j.g.F.)

Darüber hinaus erfolgt die Wahrnehmung der mit der ärztlichen Behandlung der Patient:innen zusammenhängenden Aufgaben.

Medizinische Direktorin

Medizinische Direktorin Prim. Dr. Christina Hohenwarter
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